AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines


Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma alova sales, Inhaber Andrea Algesi. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers (Vertragspartners) haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.


Von uns entworfene oder vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Logos können von uns zur Bemusterung oder Produktvorstellung verwendet werden, wenn kein schriftlicher Widerspruch bei Vertragsabschluss des Vertragspartners vorliegt. 


Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Logos auf unseren Produkten gehen wir unwiderruflich davon aus, dass dem Besteller die Zustimmung des jeweiligen Marken- bzw. Lizenznehmers vorliegt.


Leichte Abweichungen in Farbe und Form unserer Süßwaren mit Werbe- oder Logoaufdruck, die produktionsbedingt sind, behalten wir uns vor.


Eine Lieferdifferenz (auch durch Bruch) oder Überlieferung von +/- 5% unserer Artikel CandyCard sind produktionsbedingt und behalten wir uns vor.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.


§ 2. Angebote


Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Besteller dann das Recht, vom Kauf zurückzutreten.


Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- oder Devisennotierungen auftreten, behalten wir uns Preiskorrekturen vor.


Den Rücktritt eines Auftrages aus Zahlungsrisiken, auch ohne Angabe von Gründen, behalten wir uns jederzeit vor.


§ 3. Vertragsabschluss


Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen über den vereinbarten Liefertermin hinaus gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Dies ist mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geschehen.


Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Schadensersatz von pauschal 10% des Bestellwertes, mindestens jedoch EUR 50,-- zzgl. den uns entstandenen Vorkosten. Dem Besteller bleibt der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, unbenommen.


Wir behalten uns vor, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen.


§ 4. Preise, Versand, Gefahrenübergang


Alle Preise verstehen sich als Netto-Einzelpreise in EUR, zzgl. der jeweils gesetzl. Mehrwertsteuer. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 3 Monate gebunden. 


Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zzgl. Verpackung. Er erfolgt ab Werk. Die von uns ermittelten Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung.


Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.


§ 5. Lieferzeit


Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung oder nach Freigabe des Werbeaufdrucks von Seitens des Bestellers.


Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist.


Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.


Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.


Sollten wir aufgrund behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die wir nicht zu vertreten haben, an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen.


Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht.


In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.


§ 6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung


Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.


Bei Auslandsaufträgen hat Zahlung gegen unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird je angefangene Woche ein Aufschlag von 0,25% des Rechnungsbetrages, zuzüglich Mehrwertsteuer fällig.


Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät.


Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.



§ 7. Gewährleistung und Haftung



Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Eine Mängelrüge muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich bei uns eingegangen sein.


Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.


§ 8. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, einschließlich Nebenforderungen.


Wird die Ware evtl. vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese unverzüglich an uns abgetreten.


§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.


Acceptance of Terms

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Modifications to Terms

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